Die österreichische Regierung plant die Umsetzung der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung. Nach dieser Richtlinie wird 6 Monate lang gespeichert, wer, wann, wo mit wem telefoniert oder wer, wem, wann, von welchem Anschluss Emails schreibt. Die Speicherung der Daten ist verdachtsunabhängig. Dadurch werden alle Menschen, die in Österreich leben unter Generalverdacht gestellt. Damit verstösst die Umsetzung der Richtlinie gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dessen ungeachtet plant die österreichische Regierung die Umsetzung der Richtlinie.
Die Richtlinie wurde schon in einigen EU-Ländern umgesetzt. Jedoch wurde sie in Deutschland, Rumänien, Bulgarien und der Tschechischen Republik als verfassungswidrig erklärt. Des weiteren läuft gerade die Evaluierung der EU-Richtlinie.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (kurz AKVorrat) setzt sich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa ein. Wir sind eine offene Plattform, bei der jeder mitarbeiten kann. Mehr Informationen finden sie in unserem Wiki.