Am 1. April 2012 beginnt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Hinter dem sperrigen Namen "Vorratsdaten" verbirgt sich die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten. Unter anderem wird gespeichert: Wer, mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer, wem, wann Emails schreibt. Diese Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers dar. Dieser Eingriff verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre. Begründet wird die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Verbrechensbekämpfung. Es gibt jedoch keinerlei Belege für einen Nutzen von Vorratsdaten.Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich für eine Wahrung der Grundrechte ein. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Einklang mit den Grundrechten möglich. Deshalb fordern wir:
- Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa!
- Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich!
- Österreich soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen sondern bekämpfen!